26/03/2024
Baar, Schweiz
Allgemeine Informationen
Datum | Dienstag, 26. März 2024 |
Türöffnung | 15:00 Uhr MEZ |
Start | 16:00 Uhr MEZ |
Location | Waldmannhalle, Neugasse 55, 6340 Baar, Schweiz Wichtiger Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht und möchten Sie bitten, möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Ein Bustransfer ab Bahnhof Baar wird angeboten. |
Aktionäre haben die Möglichkeit, die Generalversammlung auf der Sika Website live mitzuverfolgen. Ausserdem können die Aktionäre dem Verwaltungsrat während der Generalversammlung mündlich via Online-Plattform Fragen stellen.
Dividendenausschüttung
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung eine Erhöhung der Bruttodividende um 3.1% auf CHF 3.30 pro Namenaktie vor (2023: CHF 3.20). Die Bruttodividende wird zur Hälfte, das heisst CHF 1.65, aus den Kapitaleinlagereserven und zur anderen Hälfte, das heisst CHF 1.65, aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet. Der hälftige Anteil der Bruttodividende aus der Kapitaleinlagereserve wird ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer ausbezahlt und ist für in der Schweiz ansässige Anleger, welche die Aktien im Privatvermögen halten, einkommenssteuerfrei. Nach Entrichtung der schweizerischen Verrechnungssteuer in Höhe von 35% auf dem Anteil der Bruttodividende aus dem Bilanzgewinn verbleibt somit eine Nettodividende von CHF 2.72 pro Aktie. Die Nettodividende wird ab dem 3. April 2024 ausbezahlt. Die Verwendung des Bilanzgewinns und die Ausschüttung der Dividende basieren auf der von der Revisionsstelle geprüften und im Traktandum 1 zu genehmigenden Jahresrechnung.
Ex-Datum: 28. März 2024
Auszahlungsdatum: 3. April 2024
Abstimmung
Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung sind nur Aktionäre stimmberechtigt, die bis zum 21. März 2024 im Aktienregister eingetragen worden sind. Die Aktionäre können entweder persönlich teilnehmen, sich vertreten lassen oder sich elektronisch mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter beteiligen.
Aktionäre, die bis und mit 18. März 2024 mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen sind, erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung eine Antwortkarte, welche zur Bestellung der Zutrittskarte und des Stimmmaterials oder zur Erteilung einer Vollmacht benutzt werden kann. Zudem erhalten diese Informationen zum E-Voting, zusammen mit einem persönlichen Zugangscode für die Nutzung der Abstimmungswebseite www.gvmanager-live.ch/sika. Die Aktionäre werden gebeten, die Antwortkarte bis spätestens am 21. März 2024 ans Aktienregister der Sika AG (Sika AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz) zu senden. Stimmberechtigte Aktionäre, die ab dem 19. März 2024 ins Aktienregister eingetragen werden und an der Generalversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich an das Aktienregister der Sika AG zu wenden.
In der Zeit vom 22. bis 26. März 2024 werden keine Eintragungen mit Stimmrecht mehr vorgenommen. Aktionäre, die am 22. März 2024 stimmberechtigt eingetragen waren, ihre Aktien j doch vor der Generalversammlung veräussert haben, verlieren ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die verkauften Aktien. Aktionäre, die in der Zeit zwischen dem 22. und dem 26. März 2024 ihren Aktienbestand verändert und bereits eine Zutrittskarte erhalten haben, erhalten keine neue Zutrittskarte, sondern an der Zutrittskontrolle der Generalversammlung ein Abstimmungsgerät mit dem aktuellsten Aktienbestand. Vollmachten werden automatisch angepasst.
Vertretung an der Generalversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen Dritten vertreten lassen. Die Vollmachtserteilung an einen solchen Vertreter erfolgt durch Angabe der vollständigen Personalien der betreffenden Person auf der Antwortkarte. Die Aktionäre werden gebeten, die Antwortkarte bis spätestens am 21. März 2024 ans Aktienregister der Sika AG (Sika AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz) zu senden. Die Zutrittskarte wird dem Bevollmächtigten zugesandt. Über die Anerkennung der Vollmacht entscheidet der Verwaltungsrat.
Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können sich an Abstimmungen und Wahlen durch elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter www.gvmanagerlive.ch/sika beteiligen. Die elektronische Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind spätestens bis Sonntag, 24. März 2024, um 23.59 Uhr möglich.
Live Stream und Fragen
Die Generalversammlung wird als Webstream live auf der Sika Homepage übertragen (www.sika.com/live). Ausserdem haben Aktionäre die Möglichkeit, während der Generalversammlung mündlich Fragen über eine Online-Plattform zu stellen. Aktionäre, welche Fragen über die Online-Plattform stellen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens Sonntag, 24. März 2024, um 23.59 Uhr unter dem folgenden Link mit dem persönlichen Zugangscode zu registrieren: www.gvmanager-live.ch/sika. Weitere Informationen zur Möglichkeit, Fragen vorzubringen, einschliesslich zum Authentifizierungsprozess und zur Verwendung der vom Aktionär zur Verfügung gestellten Daten, können unter www.sika.com/wortmeldungen eingesehen werden.
Aktionäre werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Online-Plattform auf der Abstimmungswebsite www.gvmanager-live.ch/sika nicht für die Ausübung von Aktionärsrechten zur Verfügung steht und die Online-Teilnahmemöglichkeit nicht als virtuelle Generalversammlung im Sinne von Art. 701d OR ausgestaltet ist. Aktionärsrechte können ausschliesslich durch persönliche Teilnahme an der Generalversammlung oder über Vollmachtserteilung an einen Dritten oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.
Aktionäre werden zudem darauf hingewiesen, dass sich der Verwaltungsrat vorbehält, zu Fragen in aggregierter oder individueller Form Stellung zu nehmen oder die Redezeit zu beschränken.