25/01/2022
Baar, Schweiz

Allgemeine Informationen

DatumDienstag, 25. Januar, 2022
Start08:00 Uhr MEZ


Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus ist eine persönliche Teilnahme an der ausserordentlichen Generalversammlung nicht möglich. Stattdessen bitten wir Sie, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Sie können der letzten Seite dieser Einladung entnehmen, wie Sie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und instruieren und wie Sie über Angelegenheiten der Gesellschaft Fragen stellen können.

Aktionäre, welche Fragen stellen möchten, werden gebeten, die Frage dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis spätestens 22. Januar 2022 in schriftlicher Form zukommen zu lassen.

  Traktanden Antrag des Verwaltungsrates
1ERHÖHUNG DES BEDINGTEN AKTIENKAPITALSAnnahme

Abstimmung

Stimmberechtigung an der ausserordentlichen Generalversammlung

An der ausserordentlichen Generalversammlung sind nur Aktionäre stimmberechtigt, die bis zum 20. Januar 2022 im Aktienregister eingetragen worden sind. In der Zeit vom 21. Januar bis 25. Januar 2022 werden keine Eintragungen mit Stimmrecht mehr vorgenommen. Aktionäre, die am 20. Januar 2022 stimmberechtigt eingetragen waren, ihre Aktien jedoch vor der ausserordentlichen Generalversammlung veräussert haben, verlieren ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die verkauften Aktien.

Aktionäre, die bis und mit 18. Januar 2022 mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen sind, erhalten zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung eine Antwortkarte, welche zur Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Herrn Jost Windlin, Rechtsanwalt und Notar, Bright Law AG, benutzt werden kann. Zudem enthält diese Informationen zum E-Voting zusammen mit einem individuellen Zugangscode für die Nutzung der Abstimmungswebseite. Stimmberechtigte Aktionäre, die ab dem 19. Januar 2022 ins Aktienregister eingetragen werden und ihre Stimmrechte ausüben wollen, werden gebeten, sich an das Aktienregister der Sika AG zu wenden. Vollmachten von Aktionären, die in der Zeit zwischen dem 17. Dezember 2021 und dem 20. Januar 2022 ihren Aktienbestand verändert haben, werden automatisch angepasst.

Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus ist eine persönliche Teilnahme an der ausserordentlichen Generalversammlung nicht möglich. Aktionäre werden gebeten, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Jost Windlin, Rechtsanwalt und Notar, Bright Law AG in Zug, vertreten zu lassen und sämtliche Aktionärsrechte durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter auszuüben.

Bitte senden Sie die Antwortkarte bis spätestens am 19. Januar 2022 ans Aktienregister der Sika AG (Sika AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz). Aktionäre können den unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch elektronisch instruieren mittels Verwendung des individuellen Zugangscodes unter www.gvmanager-live.ch/sika. Die elektronische Teilnahme beziehungsweise allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind spätestens bis Sonntag, 23. Januar 2022, um 23.59 Uhr möglich.

 

Fragen

Es ist uns ein Anliegen, dass Aktionäre trotz der fehlenden Möglichkeit, physisch an der ausserordentlichen Generalversammlung teilzunehmen, die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Diese Fragen werden im Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung unter Angabe des Namens und Wohnorts des entsprechenden Aktionärs und/oder persönlich beantwortet. Aktionäre, welche Fragen stellen möchten, werden gebeten, die Frage dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis spätestens 22. Januar 2022 in schriftlicher Form zukommen zu lassen.

Kontaktpersonen

Dominik Slappnig

Head of Corporate Communications and Investor Relations

Christine Kukan

Senior Investor Relations Manager